713) In der Regel handlungsunfähig?

Letzte Woche berichteten die Früh-Nachrichten meines Lieblings-Radio-Senders, dass der Bundestag der Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), sogenannten Tasern, zugestimmt hat. Der Entwurf „zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ ist damit durchgewunken. 

Der Radio-Bericht schloss mit der etwas seltsamen Formulierung, dass der Einsatz von Tasern aus geringer Entfernung erfolgt … und ein Mensch damit in der Regel handlungsunfähig wird.

Ähhm, was heißt hier bitte „in der Regel“?

Wird der Mensch also in der Regel handlungsunfähig und manchmal eben auch nicht? Passiert dann gar nichts? Klick? Düdeldüt? Akku alle?

Oder soll das heißen, dass der Mensch dann in der Regel „nur“ handlungsfähig, in Ausnahmefällen aber auch gegrillt oder mit einem vorgezogenen Herzstillstand beschert wird?

Oder entsteht hier gar ein neues Medikament, dass nur bei regelmäßiger Anwendung eine Aussicht auf Besserung der Verhaltensauffälligkeiten hat?

„Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung“ so heißt es auf der Website des Bundestages. Ach soooo, na gut.

Also liebe Beamte … in meinem Falle bitte nur halber Power auswählen und wenn es geht, dann vorzugsweise mit Öko-Strom arbeiten. Ich lasse mir auch den Ausbildungsnachweis zeigen, erwarte ein GS-Zeichen und einen aktuellen DGUV-Stempel vom TÜV.

Gerade lief ein grimmig schauernder Polizist durch den ICE, ich habe ganz freundlich geschaut.