86) Stell‘ ab!

Laut der schlauen KI wird „Ein Fußgängerweg in Deutschland nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert als ein Weg oder Teil der Straße, der ausschließlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist.“ So, so.

Die StVO sollte an die Berliner Realität angepasst werden:

§ 47b STVO-E (Entwurf): Zweckentfremdung von Gehwegen

(1) Gehwege dienen vorrangig der dauerhaften Aufstellung beweglicher Gegenstände nicht-menschlicher Natur, insbesondere:

  •  a) Elektrokleinstfahrzeuge („E-Scooter“)
  •  b) Einkaufswagen
  •  c) Haushaltsmöbel mit „zu verschenken“-Hinweis
  •  d) Fahrräder in beliebigem Zustand

(2) Fußgängern ist die Nutzung von Gehwegen nur gestattet, sofern dort keine anderweitige Nutzung gemäß Absatz 1 erfolgt. In solchen Fällen ist die Fahrbahn zu benutzen, unter gebührender Vorsicht und Blickkontaktaufnahme mit dem Kfz-Verkehr.

(3) Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 5.000 EUR, zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe oder temporärem Entzug des Mobiltelefons geahndet werden.

Denn dann könnte man das Angebot noch vervollständigen. Ein gefüllter Kühlschrank neben dem Sessel, eine Mikro-Welle oder Heißluftfritteuse für den kleinen Hunger zwischendurch und gern auch was zum Lesen. Eine Lampe vielleicht noch, im Winter wird‘s ja schon 16:00 Uhr dunkel. Einen ordentlichen Schreibtisch wegen der Ergonomie und ´nen Heizpilz. Ein Camping-Klo für‘s dringendste Bedürfnis, gutes WLAN vor allen Dingen und nebenan einen Späti.

PS: Kursiver Teil via ChatGPT


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9 Kommentare zu „86) Stell‘ ab!

  1. Hier gibt es vielleicht die Moeglichkeit eine Nachbarschaftsinitiative zu entwickeln und sofort alle Hindernisse auf dem Fussgaengerweg sofort auf die Strasse zu stellen. Also in Zukunft alle alten Moebilare, alle alten Fahrraeder und auch die beliebten E-Scooter sofort auf die Strasse legen. Erst dann werden alle Autofahrer und auch die Polizei aufmerksam. „Der Buergersteig ist einzig und allein dem Fussvolk vorbehalten.“

      1. Unsere Buergersteige sind Kostbarkeiten weil diese oft schmallspurig sind. Da ist dann kein Platz fuer Geruempel. Die E-Scooter duerfen nur an den dafuer vorgesehenen Parkplaetzen abgestellt werden. Wer alte Moebel entsorgen will muss einen Abholtermin bei der Gemeindeverwaltung vereinbaren. Dann wird alles im Haus abgeholt. Das kann dann aber einige Tage dauern. Wer es schneller will darf seinen Muell selbst beim Wiederverwertungs Hof abgeben. Dort ist es genau so nett wie in Deutschland. Alles muss sortiert werden.

      2. Scooter an definierten Plätzen abzugeben wäre recht einfach und ein guter Anfang. Ich fahre auch wegen ausgedienten Möbeln zum Recyclinghof, das dauert locker ne Stunde hin und zurück, Andere stellen den Mist auf die Straße und hängen einen gönnerhaften Zettel dran.
        „Zu verschenken“ und rechtfertigen das mit „Freut sich vielleicht noch einer drüber“. Nach dem vielen Regen der letzten Tage sieht so eine Couch auch richtig gut aus

  2. Hanselmar´s Vorschlag mit Nachbarschaftshilfe— alles auf die Fahrbahn—- hat ja was; aber hier sind ja immer entweder die Anderen oder die Politiker schuld. ….. und dann käme noch ein Rechtsfutzi, denn es ginge ja um Eigentum von jemanden, das verkehrsgefährdend auf die Straße umgelagert wurde.

    Besser ist der Malta-Weg, den es ja in Berlin auch schon gibt; Parken der Roller auf bestimmten Flächen – Gerümpel zur BSR. — passt nur nicht so gut zur viel geliebten Freiheit, die viele als „mir doch egal“ verstehen.

    … und über die Verleiher die schlampigen Nutzer:innen weiter unter Druck bringen.

    1. Bestimmte Möbel sind auch so schrottick billig, dass jeder weitere Aufwand natürlich ein Nähgeschäft ist, wären die teurer würde man sich mehr Gedanken machen, wie man es lange erhalten kann oder vielleicht noch mal verkaufen kann

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