Manchmal, da muss ich Texte lesen, bei denen ich mich frage, ob ich was auf den Augen oder am Kopf habe. Oder ob die zweite Halbzeit vielleicht doch schon weiter fortgeschritten ist, als ich dachte.
Drei Beispiele aus den letzten Tagen:
1. Der Betreiber der allgemeinen Stromversorgung der hippen Hauptstadt, informiert mich mit zwei Seiten Papier, dass eine Messeinrichtung (Stromzähler) ausgetauscht wird. Dabei erklärt er alles Mögliche, aber am Ende war unklar ob und was nun eigentlich zu tun ist. Der Text las sich ungefähr so: Messeinrichtung, Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), Messtechnik, Messstellenbetreiber, Messstellenbetrieb, Messeinrichtungen, Messsysteme, Mess-und Eichrechtskonforme Messung, moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem, Messwerte, Messentgelte, Messstellenertrag, Messentgelte. Zum Schluss dann: „Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen. Der Messstellenbetrieb kann durch einen anderen Messstellenbetreiber ausgeführt werden, sofern der andere Messstellenbetreiber den einwandfreien Messstellenbetrieb gewährleisten kann.“
Mit freundlichen Grüßen
Ganz schön vermessen, oder?
Na immerhin habe ich nun verstanden, dass man Messstelle mit 3 s schreibt.
2. Da der eine Aktien-Fonds nicht mehr so „performed“ wie mal gedacht, schiebe ich meine Millionen halt woanders hin. Leicht gesagt. Ich will also „umschichten“ und beauftrage daher eine „Umschichtung“. Und da der Staat sehr besorgt um mich ist, muss ich zig Merkblätter, Aufklärungen und Risiken verstehen und das dann noch in einer „Geeignetheitserklärung“ bestätigen. Geiles Wort. Im Englischem wäre das wohl ein „suitability report“. Ich bin also geeignet … suitable …für dieses Finanzprodukt. Alles klar. Oder das Produkt ist geeignet für mich. Ein „Match“ quasi. Wann kommt endlich das Tinder für Finanzprodukte?
3. Ein neuer Grill musste her. Für den Balkon. Wenn schon Elektro … dann bitte mit ordentlich Bums. Natürlich lagen wieder zig Anleitungen in vielen Sprachen dabei aber mal ganz ehrlich … so richtig … habe ich es nicht … verstanden.
Hier meine Top 3:
- Das Gerät muss über einen Fehlerstromschutzschalter mit einem Nennfehler-Betriebsstrom (FI Schalter) von maximal 30 mA angeschlossen werden.
- Trage beim Handhaben des Grills hitzebeständige Grillhandschuhe mit einer Kontaktwärmebeständigkeit der Stufe 2 oder höher gemäß DIN EN 407
- Die Aufsichtsbehörde schreibt aus Sicherheitsgründen vor, dass die Halteklammer des Heizelements verwendet werden muss und nicht entfernt werden darf
Boah ich bin doch kein Nasa-Techniker. Hat der Grill keine Maus, Tastatur oder Touchscreen, so wie jedes vernünftige Ding heutzutage?
Zum Ende folgen glücklicherweise weitere Warnhinweise, die mich wieder entspannen lassen ließen. Es gibt also noch andere Menschen, die noch viel blöder sind als ich.
„Verwenden Sie keine Holzkohle oder sonstigen Brennstoffe in diesem Grill. Dieser Grill ist nicht für die Verwendung mit Holzkohle ausgelegt.“
Puhhh, Schwein gehabt.




