95) Doch noch nicht ganz blöd – Vol 2

Manchmal, da muss ich Texte lesen, bei denen ich mich frage, ob ich was auf den Augen oder am Kopf habe. Oder ob die zweite Halbzeit vielleicht doch schon weiter fortgeschritten ist, als ich dachte.

Drei Beispiele aus den letzten Tagen: 

1. Der Betreiber der allgemeinen Stromversorgung der hippen Hauptstadt, informiert mich mit zwei Seiten Papier, dass eine Messeinrichtung (Stromzähler) ausgetauscht wird. Dabei erklärt er alles Mögliche, aber am Ende war unklar ob und was nun eigentlich zu tun ist. Der Text las sich ungefähr so: Messeinrichtung, Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), Messtechnik, Messstellenbetreiber, Messstellenbetrieb, Messeinrichtungen, Messsysteme, Mess-und Eichrechtskonforme Messung, moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem, Messwerte, Messentgelte, Messstellenertrag, Messentgelte. Zum Schluss dann: „Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen. Der Messstellenbetrieb kann durch einen anderen Messstellenbetreiber ausgeführt werden, sofern der andere Messstellenbetreiber den einwandfreien Messstellenbetrieb gewährleisten kann.“

Mit freundlichen Grüßen
Ganz schön vermessen, oder?
Na immerhin habe ich nun verstanden, dass man Messstelle mit 3 s schreibt.

2. Da der eine Aktien-Fonds nicht mehr so „performed“ wie mal gedacht, schiebe ich meine Millionen halt  woanders hin. Leicht gesagt. Ich will also „umschichten“ und beauftrage daher eine „Umschichtung“. Und da der Staat sehr besorgt um mich ist, muss ich zig Merkblätter, Aufklärungen und Risiken verstehen und das dann noch in einer „Geeignetheitserklärung“ bestätigen. Geiles Wort. Im Englischem wäre das wohl ein „suitability report“. Ich bin also geeignet  … suitable …für dieses Finanzprodukt. Alles klar. Oder das Produkt ist geeignet für mich. Ein „Match“ quasi. Wann kommt endlich das Tinder für Finanzprodukte?

3. Ein neuer Grill musste her. Für den Balkon. Wenn schon Elektro … dann bitte mit ordentlich Bums. Natürlich lagen wieder zig Anleitungen in vielen Sprachen dabei aber mal ganz ehrlich … so richtig … habe ich es nicht … verstanden.
Hier meine Top 3:

  • Das Gerät muss über einen Fehlerstromschutzschalter mit einem Nennfehler-Betriebsstrom (FI Schalter) von maximal 30 mA angeschlossen werden.
  • Trage beim Handhaben des Grills hitzebeständige Grillhandschuhe mit einer Kontaktwärmebeständigkeit der Stufe 2 oder höher gemäß DIN EN 407
  • Die Aufsichtsbehörde schreibt aus Sicherheitsgründen vor, dass die Halteklammer des Heizelements verwendet werden muss und nicht entfernt werden darf

Boah ich bin doch kein Nasa-Techniker. Hat der Grill keine Maus, Tastatur oder Touchscreen, so wie jedes vernünftige Ding heutzutage?

Zum Ende folgen glücklicherweise weitere Warnhinweise, die mich wieder entspannen lassen ließen. Es gibt also noch andere Menschen, die noch viel blöder sind als ich.

„Verwenden Sie keine Holzkohle oder sonstigen Brennstoffe in diesem Grill. Dieser Grill ist nicht für die Verwendung mit Holzkohle ausgelegt.“

Puhhh, Schwein gehabt.

—> weitere gesammelte Widrigkeiten des Alltags

281) Kaffee und was zum Lesen

Klingt verlockend oder? Finde ich auch. Kommt aber auch ein bisschen auf die Art des Lesestoffs an. Der Hersteller der neuen Kaffeemaschine hat es ein bisschen zu gut gemeint. Die Bedienung des Geräts erklärt sich fast von selbst, trotzdem schickt der eine halbe Bücherei mit

Mal eben schnell durchgezählt:

  • Erste Schritte mit 4 Seiten
  • Mahlwerkeinstellung mit 4 Seiten
  • Anleitung in Arabisch mit 25 Seiten
  • Anleitung in Englisch mit 25 Seiten
  • Anleitung in Deutsch mit 27 Seiten
  • Anleitung in Französisch und Italienisch mit 47 Seiten
  • Anleitung in weiteren 18 Sprachen mit 385 Seiten
  • Sicherheitshinweise in 5 Sprachen mit 20 Seiten
  • Sicherheitshinweisen in 22 Sprachen mit 71 Seiten
  • EU-Konformitätserklärung mit 1 Seite
  • Garantie und Service mit 11 Seiten
  • Errate Corrige mit 2 Seiten

Also 622 Seiten DIN A5-Seiten, umgerechnet ca. 186 Quadratmeter bedruckte Fläche, wenn ich mich jetzt nicht verrechne habe. What?

Nach dem Papier „Erste Schritte“ war mir die Lust an diesem Roman vergangen.

Aber immerhin habe ich etwas Latein gelernt. „Errata Corrige“.
Cool. Das werde ich in meinem Blog hier auch mal einführen.

Andere Beiträge zum Thema:

23) Ohne Worte

Der neue Spüli tat zwar schon Tagen seinen Küchendienst, sah aber noch etwas „roh“ und „industriell“ aus. Ihm fehlten Deckel und Front. Mangels Zeit, hatte ich ihn nur dürftig mit Wasser und Strom versorgt, die komplette Montage in die Einbau-Küche aber erst einmal vertagt. Denn das kleine gedruckte Handwerker-Männchen auf der Montage-Anleitung drohte mit 2-3 Stunden Aufbauzeit. Ach du meine Güte! Heute hatte ich mich nun dazu durchgerungen. Als ich die Aufbau-Anleitung vor mir ausbreitete, hätte ich sie am liebsten gleich wieder zusammengefaltet und das Vorhaben abgebrochen. Das Papier maß stolze 60 x 60 Zentimeter. Und bestand nur aus Bildern. Ich meine, ich bin ja durchaus ein Freund von Bildern, sagen sie doch bekanntermaßen mehr als tausend Worte. Aber nur Bilder? Und dann noch so viele? Vom Schwedischen Standard-Regal kennen wir das ja alle schon, aber einen Spüli passgenau, inclusive Front, in die Küche zu integrieren, ist eine andere Liga, als „Billy“, „Hemnes“ oder „Liatorp“ mit einem Inbus-Schlüssel zum Leben zu erwecken. Schon nach den ersten Bildchen traten Widersprüche auf und Fragezeichen schwirrten über mir. Manche gedruckten Symbole, Handschläge und Werkzeuge machten irgendwie keinen Sinn bzw. fehlte mir einfach ein klarer Imperativ. „Nimm Schraube 4b und versenke sie in Loch B“, zum Beispiel. Zum Glück waren am Rand der Anleitung QR-Codes gedruckt, die zu kurzen Filmchen führten. Schon mal viel besser, aber auch die waren ohne Ton und bei den anspruchsvollen Stellen sehr hastig und ungenau. Der Hersteller macht es sich einfach, er muss nichts mehr übersetzen. Das Abenteuer ist auf unsere Seite und versüßt uns das Wochenende. Schönen Restsonntag noch!

Frühere Beiträge zu weißer Ware und deren Eigenwillen

PS: auf anderen, weniger komplexen Produkten, findet man durchaus noch Wörter in allen möglichen Sprachen gedruckt, auch wenn es immer dieselben sind 😉

 

img_5954-1

 

2) Radio aus Fernost

Wir wollten uns ein neues Küchenradio zulegen. Irgendetwas kompaktes, was aber trotzdem einen guten Klang hat. Es sollte weiß sein, eine klassische Antenne haben und von guter Qualität sein. Auch einen integrierten Akku sollte es haben, da wir an seinem künftigen Stellplatz keine Steckdose haben. Das waren die wenigen Parameter mit der wir auf die Suche gingen. Ziemlich langweilig, wenn man mal ehrlich ist. Überhaupt nicht „smart“. Aber das muss es auch nicht sein. Es soll uns morgens nur mit etwas Musik, Nachrichten und dem Wetterbericht versorgen. Es braucht also kein WLAN, keinen Touch-Screen und es muss auch nicht mit uns sprechen können. Es muss ausschließlich Radio abspielen. Und zwar nur unseren Stamm-Sender. Ganz analog. Mehr nicht. Wir haben uns dann für ein japanisches Marken-Produkt entschieden. Es bietet zwar laut Beschreibung immer noch mehr Funktionen als wir eigentlich brauchen, aber immerhin stören sie nicht. Originalverpackt steht das Radio nun auf dem Küchentisch und wir beginnen mit dem Auspacken. „Unveiling“ heißt das Erlebnis heutzutage. Das Radio lässt sich samt weißen Verpackungsschaum schnell aus der Pappe ziehen. Die wichtigsten Tasten erkenne ich sofort. „Power“, „Tune“, „Memory“ und „Volume“. Das reicht mir eigentlich schon. Damit könnte ich es schon in Betrieb nehmen. Trotzdem fällt noch ein Haufen Papier aus dem Karton. Ein „European Guarantee Information Document“ liegt exakt gefaltet bei. Es bestätigt in 22 Sprachen, dass das Produkt der Europäische Garantie-Regelung des japanischen Unternehmens unterliegt. Zusätzlich finde ich auf der Rückseite ungefähr 30 Service-Adressen, an die ich mich in ganz Europa wenden kann. Das schafft Vertrauen. Ein paar leere Formularfelder rufen zu Stempel, Unterschrift und Kaufdatum auf. Leider hat die aber keiner ausgefüllt. Wozu sind die dann gut? Dann folgt noch ein sehr kleiner Zettel in 22 Sprachen. Darin erklärt der Hersteller, dass das Radio der europäischen Richtlinie 2014/53/EU für Funkanlagen entspricht. Gut so. Zudem schmückt ein fettes CE-Logo den Kopf das Papiers. Dann finden wir noch ein weiteres Faltblatt, wieder in 24 Sprachen. Es enthält Sicherheitshinweise in Schriftgröße 6 pt und die Klarstellung, das Akkus und Batterien innerhalb der Europäischen Union nur an ausgewiesenen Sammelstellen entsorgt werden dürfen. Zum Schluss kommen noch einmal sechs Hefte ans Tageslicht. Alle sehen gleich aus, sind in China gedruckt und geben Hinweise zu den ersten Schritten bei der Inbetriebnahme. Wieder in zig Sprachen. Ich werfe den ganzen Papierkram in die Küchenwaage und wiege es mal. Nur so aus Interesse. Die Waage ermittelt stolze 120 g Gewicht. Nur fürs Papier! Dann stelle ich auch noch das Radio in die Waage und notiere 740 g. Ohne Ladegerät allerdings. Tja und nun braucht es etwas Mathematik und einen Taschenrechner. Das macht ungefähr 14% Papieranteil am Gesamtgewicht! Nun das ist…wie soll man sagen…verrückt? Für ein Küchen-Radio? Da mag der Europäische Verbraucher-Schutz-Minister zwar sehr fleißig gewesen sein, sein Kollege vom Ressort Umwelt kann doch eigentlich nur mit dem Kopf schütteln und heulen. All die Papiere wurden von hiesigen Juristen geschrieben, irgendwo übersetzt, von indischen Layoutern in druckbare Form gebracht, von Chinesen gedruckt und dann per Container-Schiff zurück in die EU gebracht. Man stelle sich vor, dass Schiffe, LKWs und Zusteller-Fahrzeuge mal eben eben 14% weniger Gewicht transportieren müssten. Wäre das nicht immerhin mal ein Anfang? Dann könnte ich vielleicht unseren Familien-Diesel noch ein paar Monate länger fahren.

Frühere Beiträge zu Radio, Smartphone und natürlich Diesel: