Unsere verrückte Vuca-Welt bringt jeden Tag neue Begriffe hervor. Manche sind künstlich erschaffen, manche kombiniert, manche „verdenglischt“ und manche werden schon gar nicht mehr übersetzt. Es scheint aber Bereiche in der Sprache zu geben, da fühlt man sich immer noch wie im späten Mittelalter.
Ich hab die letzten Tage inhaltlich einiges mit dem Thema „Grund und Boden“ zu tun gehabt und habe mich durch die Begrifflichkeiten gequält. Hier mal ein paar schöne Auszüge, so rein, so unbefleckt, so isoliert und resistent gegen all das bunte Treiben der kreativen Wortfindungen da draußen.
Schritt für Schritt:
Gemarkung:
Ich bin schier verzweifelt, dieses Wort sagte mir nichts. Ich kann mit Postleitzahlen umgehen, mit Gemeinde-Schlüsseln, Vorwahlen, BIC-Codes und selbst an >IBAN den Schrecklichen habe ich mich gewöhnt, aber was zum Henker ist eine Gemarkung?
Wiki sagt: „Eine Gemarkung ist eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters. Die Gemarkung bildet einen Grundstücksverband aus einer größeren Zahl von in der Regel zusammenhängenden Grundstücken bzw. Flurstücken“.
Ah ja. Das einzige Wort was ich hier kenne ist … „Grundstück“ 😉
Kataster:
Nein, das ist kein Kartenspiel, auch wenn es so klingt. Es wurde wohl dem italienischen Wort „catastro“ (Steuerregister 17. Jahrhundert) entlehnt (auch Wikipedia) und hat nix mit dem kubanischen Revolutionsführer zu tun.
Flurstück:
Nicht Frühstück, nicht Flurfunk, nein auch nicht ein Stück Fluor für die Zähne.
Wiki sagt: „Ein Flurstück, in Österreich auch als Grundstück oder Parzelle bezeichnet, ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich abgemarkter Teil der Erdoberfläche.“ Jaaa, „Parzelle“, das kenn‘ ich.
Jedes Flurstück hat, wie sollte es auch in Deutschland anders sein, hat eine „Flurstücksnummer“ (parcel-ID 😉 ). Die Flurstücksnummer besteht aus Zähler und Nenner … oh je … jetzt bin ich raus. Werde mir das nie merken können….
Grundbuch:
Hier habe ich ein großes schweres Buch vor Augen, in das Beamte mit Federkiel und Tintenfass schlaue Eintragungen machen und mit einem Siegel bestätigen.
Wenn man sich einen Grundbuchauszug bestellt, sieht das auch genauso aus. Sorry. Will, keinem zu nahe treten, aber ein bisschen schicker … könnt es schon aussehen.
Blatt-Nummer:
So ein Grundbuch ist natürlich in „Blätter“ organisiert, jedes Blatt ist wiederum nummeriert und in „Abteilungen“ unterteilt.
Abteilungen:
„Abteiluuuuuung Marsch … oder kehrt? Personalabteilung? Nee.
Wiki sagt: „Als Abteilungen werden im deutschen Grundbuchrecht die verschiedenen, in sich abgeschlossenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, die dessen Gliederung dienen.“
Klar?
Wer dann noch Lust hat oder eben muss, kann sich noch mit Bodenrichtwert, Bodenrichtzone und Bruchteilsgemeinschatfen und so weiter beschäftigen.
Again what learned … würde ich sagen.
Was bin ich froh, dass ich nicht zig Liegenschaften, Golfplätze und Hotels besitze … 😉

