623) Post vom Finanzamt

Da bestand mal für einen Tag die Chance, dass ich mich hier auf‘m Blog nicht aufregen oder lustig machen könnte. Aber dann kam heute Post vom Finanzamt.

Aber kurz zur Geschichte davor:

Im Jahr 2022 wurde die Grundsteuer neu berechnet, aufwändiges Verfahren, ich habe drüber berichtet. Siehe >354) Was ist zum Henker … ist eine Gemarkung?

Im Oktober 2024 kam dann der Bescheid für Februar 2025 und folgende Quartale. Nun war ich so naiv zu glauben, dass das Abbuchungsverfahren einfach weiterläuft und die einfach den Betrag anheben und tat erstmal … nichts … und vergaß.

Dies führte dann zu einer Mahnung im März 2025 mit 0,50 € Säumniszuschlag. Damit hatte ich dann auch kapiert, dass ich anscheinend einen neuen Dauerauftrag machen muss und habe dies auch umgehend getan. Aber mit Daueraufträgen löst man nur die Zukunft, nicht die Versäumnisse der Vergangenheit. Got it. Man du Dummerchen, da hilft dir auch die beste AI nichts.

Nun kam heute wieder Post, in der man mir freundlich mitteilte, dass man 1,00 €  von „Grundsteuer“ auf „Grundsteuer Säumniszuschlag“ gebucht hat. Danke für die Information und warum 1,00 € statt 0,50 €? Ich vermute, dass diese Buchungsmitteilung der Vorbote für eine weitere Mahnung ist.

Nun gut, Säumnis also beglichen und gleich noch 1,00 €  hintergeschickt. Nicht dass die mir noch auf die Steuerfahndung auf den Hals schicken.

Über Porto, Papier und Transportwege will ich jetzt gar nicht nachdenken …

Früher im Mittelalter, da kam der Steuereintreiber wenigstens noch persönlich vorbei und hat die Taler „eingetrieben“, heute muss man sich auch um das noch selber kümmern.

Aber immerhin habe ich die Möglichkeit „Buchungswünsche“ mitzuteilen.

Also ich wünsche mir …

… dass die Buchung von ganz allein läuft.

Wimper…

… Pust.

Grmpf

354) Was ist zum Henker … ist eine Gemarkung?

Unsere verrückte Vuca-Welt bringt jeden Tag neue Begriffe hervor. Manche sind künstlich erschaffen, manche kombiniert, manche „verdenglischt“ und manche werden schon gar nicht mehr übersetzt. Es scheint aber Bereiche in der Sprache zu geben, da fühlt man sich immer noch wie im späten Mittelalter. 

Ich hab die letzten Tage inhaltlich einiges mit dem Thema „Grund und Boden“ zu tun gehabt und habe mich durch die Begrifflichkeiten gequält. Hier mal ein paar schöne Auszüge, so rein, so unbefleckt, so isoliert und resistent gegen all das bunte Treiben der kreativen Wortfindungen da draußen.

Schritt für Schritt:

Gemarkung:
Ich bin schier verzweifelt, dieses Wort sagte mir nichts. Ich kann mit Postleitzahlen umgehen, mit Gemeinde-Schlüsseln, Vorwahlen, BIC-Codes und selbst an >IBAN den Schrecklichen habe ich mich gewöhnt, aber was zum Henker ist eine Gemarkung?
Wiki sagt: „Eine Gemarkung ist eine Flächeneinheit des Liegenschaftskatasters. Die Gemarkung bildet einen Grundstücksverband aus einer größeren Zahl von in der Regel zusammenhängenden Grundstücken bzw. Flurstücken“.
Ah ja. Das einzige Wort was ich hier kenne ist … „Grundstück“ 😉

Kataster:
Nein, das ist kein Kartenspiel, auch wenn es so klingt. Es wurde wohl dem italienischen Wort „catastro“ (Steuerregister 17. Jahrhundert) entlehnt (auch Wikipedia) und hat nix mit dem kubanischen Revolutionsführer zu tun.

Flurstück:
Nicht Frühstück, nicht Flurfunk, nein auch nicht ein Stück Fluor für die Zähne.
Wiki sagt: „Ein Flurstück, in Österreich auch als Grundstück oder Parzelle bezeichnet, ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich abgemarkter Teil der Erdoberfläche.“ Jaaa, „Parzelle“, das kenn‘ ich.
Jedes Flurstück hat, wie sollte es auch in Deutschland anders sein, hat eine „Flurstücksnummer“ (parcel-ID 😉 ). Die Flurstücksnummer besteht aus Zähler und Nenner … oh je … jetzt bin ich raus. Werde mir das nie merken können….

Grundbuch:
Hier habe ich ein großes schweres Buch vor Augen, in das Beamte mit Federkiel und Tintenfass schlaue Eintragungen machen und mit einem Siegel bestätigen.
Wenn man sich einen Grundbuchauszug bestellt, sieht das auch genauso aus. Sorry. Will, keinem zu nahe treten, aber ein bisschen schicker … könnt es schon aussehen.

Blatt-Nummer:
So ein Grundbuch ist natürlich in „Blätter“ organisiert, jedes Blatt ist wiederum nummeriert und in „Abteilungen“ unterteilt.

Abteilungen:
„Abteiluuuuuung Marsch … oder kehrt? Personalabteilung? Nee.
Wiki sagt: „Als Abteilungen werden im deutschen Grundbuchrecht die verschiedenen, in sich abgeschlossenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, die dessen Gliederung dienen.“
Klar?

Wer dann noch Lust hat oder eben muss, kann sich noch mit Bodenrichtwert, Bodenrichtzone und Bruchteilsgemeinschatfen und so weiter beschäftigen.

Again what learned … würde ich sagen.

Was bin ich froh, dass ich nicht zig Liegenschaften, Golfplätze und Hotels besitze … 😉