27) Ferienlager

Denke ich so an meine Ferienlager-Fahrten als Kind zurück, habe ich sehr viele Erinnerungen. Viele davon sehr schön, nur wenige, die ich meinen Kids nicht wünschen würde.

Ein paar Bilder aus der Erinnerungskiste:

  • Ein wortkarger Hausmeister, nebst fleischiger Gattin in der Küche, mit denen man sich bereits kurz nach Ankunft schon mal gut stellen sollte.
  • Ein Speisesaal, in dem es immer etwas „eigen“ roch und der tagsüber einen Riesen-Kessel abgestandenen Wald-und Wiesentee bereit hielt.
  • Ein Bagger-See, mit Kies-Strand, Krüppel-Kiefern, Holz-Steg und zahllosen unbestätigten Sagen, die sich um dieses Gewässer rankten.
  • Eine Tischtennis-Platte, um die immer 20 Kinder standen und fürs „Chinesisch“ die nur drei vorhandenen Kellen durchreichten.
  • Ein Klub-Raum, der ein paar zerlesene Bücher, diverse Brettspiele und einen verschlossenen Fernseher mit nur zwei Sendern zu bieten hatte.
  • Eine Nachtwanderung, bei der man eine kurze Strecke „allein“ oder mit „Partner der Wahl“ gehen sollte musste, bewaffnet mit einer Taschenlampe, (wenn man jemanden kannte, der eine Lampe hatte).
  • Eine Kinder-Disco, auf der Die Ärzte, Pet Shop Boys und Depeche-Mode liefen und zum Ende noch eine „langsame Runde“ auf die ganz Mutigen wartete. Ich kann es immer noch hören. „Purple Rain“ von Prince, „Take my Breath Away“ von Berlin und „Sweet Sixteen“ von Billy Idol. Als wäre es gestern gewesen.

Ach großartig, da würde ich doch gern noch mal hin zurück.

Nehme ich heute die Ferienlanger-Anmeldung meiner Tochter zur Hand, finde ich da unter anderem folgende Passagen:

  • „…Belehren Sie bitte Ihr Kind, das es während der Reise und am Reiseort den Alkohol-und Nikotinkonsum entsprechend dem Jugendschutzgesetz beschränkt bzw. zu unterlassen hat…“
  • „…Hieb-, Stich- und Schusswaffen dürfen weder mitgenommen, noch am Reiseort erworben werden…“
  • „…Das Kind wurde darüber informiert, den Anordnungen der Betreuer Folge zu leisten. Die Haftung bei selbständigen Unternehmungen des Teilnehmers liegt auf Seiten des Teilnehmers bzw. den Sorgeberechtigten…“
  • „…Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen (z.B. Alkohol, Drogen, Gewaltdelikte oder Sachbeschädigung) kann der Teilnehmer auf Kosten der Sorgeberechtigten nach Hause geschickt werden…“

Mein lieber Scholli! Also Gruppenleiter (… oder neudeutsch „Coach“) will man da heute auch nicht mehr sein, oder?

Frühere Beiträge aus dem Leben mit Teenies:

4 Kommentare zu „27) Ferienlager

  1. Ja, erschreckend, nicht nur für den Coach… ich würde heute kein Kind mehr sein wollen!
    Aber, die Kinder von heute kennen es ja nicht anders und haben bestimmt auch eine schöne Kindheit- auch wenn es uns manchmal dabei gruselt –

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