In Folge 339 hatten die geschätzten Jungs von „Lage der Nation“ mal wieder das Onlinezugangsgesetz zu Gast. Der Name des Gesetzes allein ist schon der Hammer, man muss ihn mehrfach lesen, um zu dechiffrieren worum es gehen könnte. „Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.“ so steht es auf der Website des BMI. Das klingt doch erst einmal gut.
„Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet daher Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.“ … so lautet das dort weiter und aufmerksame Leser werden bereits zwei Worte identifiziert haben, die Fragezeichen generieren. Nummer 1 ist wohl „verpflichtet“ und Nummer 2 dann offensichtlich „2022“. Das Gesetz wurde in 2017 verabschiedet.
„Mit Blick auf 2022 wird der Erfolg der Digitalisierungsprogramme nicht nur daran gemessen werden, ob alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sind, sondern vor allem daran, wie hoch Akzeptanz und Nutzung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sind. Mit der Umsetzung des OZG findet hier ein Paradigmenwechsel statt: Das OZG-Zielbild stellt die Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt.“ Au weia. Aber wer die Latte so hoch hängt, der kann nur scheitern. Schönen Gruß an die Herren de Maizière, Seehofer und die oberdigitale „Dorothee“ aus den Bergen. Latte zweifelsfrei gerissen würde ich mal sagen.
Aber ich will ja nicht nur meckern. Vor ein paar Tagen flog mir ein Anschreiben unterzeichnet mit „Ihre Personalausweisbehörde“ in den Kasten. Wieder so ein gruseliges Wort. Man möchte mir die Online-Ausweisfunktion vorstellen. Ich kann damit Steuererklärungen absenden, Renteninformationen einsehen, Punkte in Flensburg sammeln, Führungszeugnisse beantragen, SIM-Karten freischalten und Bankkonten eröffnen. Brauche ich alles nicht oder sauer-selten, aber trotzdem ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Und für ein Schreiben einer Behörde, war es ausnahmsweise mal gut (nicht sehr gut) geschrieben und leicht verständlich. Gerne weiter so.
Allerdings lässt mich da auch vieles resignieren. Als Frau Merkel das Internet als „Neuland“ entdeckt hat, war es bereits 2013, also schon wieder 10 Jahre her. Als ich das erste Mal einen Web Browser namens Netscape auf meinem Rechner entdeckt hat, war 1997, 26 Jahre her. Die erste Chip-Karte händigte mir mein Brötchengeber Anfang der 2000-er aus und damit konnte ich dann Gebäude betreten, mich an IT-Systemen anmelden, Bestellungen auslösen und in der Kantine zahlen. Das ist 23 Jahre her!
Aber in der Verwaltung geht es so elend zäh voran und ich sage mal eines voraus: Bis Deutschland den Online-Ausweis verteilt hat, wird man feststellen, dass den kaum einer gebrauchen kann, weil die Menschen eh keine PCs mit Kartenlesen mehr haben sondern halt nur auf ihren Smart Devices unterwegs sind, wo so ein Online-Ausweis herzlich wenig bringt.
Aber dann wird bestimmt das nächste Großprojekt ausgeschrieben. Die „Bundes-TAN“ oder der Bundes-Push-Up … ähm sorry … Bundes-Push-App natürlich.
Keine Atempause … Geschichte wird gemacht … es geht voran!







