„Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit und in Gaststätten Bier, Wein oder Sekt konsumieren, wenn ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten dabei sind und es erlauben“. So steht’s im schlauen Internetz. Nennt sich wohl „Begleitetes Trinken“ und damit soll nun Schluss sein. Meine Güte, was es alles gibt. Kann von mir aus weg. Ich meine, „Begleitetes Fahren“ macht ja noch irgendwie Sinn, aber „Begleites Trinken“? Allein schon der Begriff. Das klingt ja so, als würde man dem Kind das Glas zum Schlund führen.
Was gibt es dann da noch so?
- Begleitetes Schminken?
- Begleitetes Sinken?
- Begleitetes Zinken?
- Begleitetes Kiffen?
- Begleitetes Grillen?
- Begleitetes Böllern?
- Begleitetes Wählen?
- Begleitetes Rasen?
- Begleitetes Tanzen?
- Begleitetes Schmusen?
- Begleitetes Pimpern? …
oder wie immer ihr dazu sagt?
Gut, man könnte meinen, es gibt wichtigere Dinge zu entscheiden, aber bitte, macht mal. Ein Reförmchen mehr.
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