In den letzten Tagen flogen mir Briefe von Banken und anderen Instituten ins Haus.
Zusammengefasst:
Bislang war es möglich, … „Änderungen von Vertragsunterlagen sowie Entgeltanpassungen nach einer Frist von zwei Monaten ab Bekanntgabe wirksam werden“ zu lassen. „Gemäß dem Urteil des BGH vom 27.04.2021 mit dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 ist für die Wirksamkeit von Änderungen …. Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich“.
Ich kann „der Änderung“ nun per QR-Code, per Online-Banking oder per Post zustimmen. Also Kamera an, QR-Code knipsen, bestätigen, erledigt. „Vielen Dank für Ihre Zustimmung“.
Keine Ahnung was ich da gerade bestätigt habe. Haben wir jetzt die Wohnung verpfändet? Wurde das Ersparte 1:1 in Rubel umgetauscht? Wurde die Altersversorgung in Gas-Bezugsscheine gewandelt? Sind die Kinder verkauft? Who knows.
Die Spaßkasse macht es etwas „intensiver“. Die Aufforderung erfolgt auch per Post, man kann das aber „mit wenigen Klicks im Online-Banking“ machen, man muss sich aber vorher 130 Seiten PDF durchlesen … oder … zumindest mal anklicken … und im Download-Ordner entsorgen.
Digga, wann soll ich ernsthaft 130 Seiten AGB lesen? Da hat sich wieder irgendein Anleger-oder Verbraucherverein durch die europäischen Instanzen geklagt, das Zustimmungs-oder Verweigerungsrecht liegt nun beim Verbraucher. Eine echte Erfolgsstory! Und ich soll nun 130 Seiten lesen … vielleicht noch über meinen Tintenstrahler ausdrucken und mir unters Kopfkissen legen? Na vielen Dank auch.
- Wenn ich es überfliege, verstehe ich kaum ein Wort.
- Wenn ich es durcharbeite, kann ich eh nichts dran ändern.
- Wenn ich es ablehne, lösen die den Vertrag auf.
- Wenn ich zustimme, kann ich mich wieder anderen Dingen widmen.
Dann also Klick.
„Wir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit!“
Kann man eigentlich eine Einzugsermächtigung für Zustimmungen hinterlegen??
Frühere Beiträge rund ums Banking: