52) Klimanotstand

Im Auto-Radio lernte ich heute ein neues englisches Wort kennen. Es nennt sich „Extinction“. Übersetzt wird es mit Ausrottung. Auslöschung. Vernichtung. Untergang.

Nee, Freunde. Hier geht‘s aber nicht um den Elefanten, den Tiger oder das Nashorn. Es geht um uns. Menschen.

Du. Ich. Abspann. Ende.

  • „Extinction Rebellion legt Großen Stern und Potsdamer Platz lahm“, so hieß es heute auf www.welt.de
  • „Extinction Rebellion: Umweltaktivisten errichten Klimacamp vor Kanzleramt“, schreibt www.zeit.de
  • „Extinction Rebellion: Rackete will „ökologischen Notstand“ ausrufen“, schreibt www.focus.de

Wikipedia erklärt den Klimanotstand wie folgt:

„….Die Erklärung des Klimanotstands (englisch „Climate Emergency“) ist ein Beschluss von Parlamenten ….  oder Verwaltungen … , mit dem sie erklären, dass es eine Klimakrise gibt und dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, diese zu begrenzen.[1] Es geht somit um den Umgang mit der menschengemachten globalen Erwärmung..“

Und was sagt dazu Bundeskanzleramtschef Braun laut RBB-Radio-Welle dazu?

„ … Das Ausrufen des Klimanotstands sei in der Verfassung nicht vorgesehen …“

Ach so. Na dann. Weiter wie bisher.

 

PS: Sorry, für diesen kurzen, vielleicht auch wenig fundierten Beitrag, aber dieses Statement hat mir heute auf der Autobahn einen Riesenlacher beschert.

 

7 Kommentare zu „52) Klimanotstand

  1. Dann sollte der gute Mann vielleicht mal das Grundgesetz lesen. Okay, da steht nicht das Wort „Klimanotstand“. Aber eine gewisse Übertragungsfähigkeit kann man den Menschen schon zumuten, zumal wenn sie in einer solchen Stellung wie der Kanzleramtschef sitzen.

    „Ob die Förderung erneuerbarer Energien, die Sicherung wertvoller Biotope oder eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft – staatliche Politik zum Schutz von Umwelt und Klima ist heute in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Kaum vorstellbar, dass trotz diverser gesetzlicher Regelungen noch vor zwei Jahrzehnten Natur- und Tierschutz nicht verfassungsrechtlich verankert waren. Es brauchte etliche, teils heftige wissenschaftliche und parteipolitische Diskussionen bis 45 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 27. Oktober 1994 mit dem neugeschaffenen Artikel 20a auch der Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wurde.“
    Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/47447610_kw49_grundgesetz_20a-213840

    Dieser Regierung fehlt Saft und Kraft. Sobald irgendwo ein Lobbychef mit dem Zeigefinger wackelt, wird eingeknickt. Ja, man könnte einen Lachkrampf kriegen. Wenn es nicht so traurig wäre…

    Liebe Grüße
    Anja von Annuschkas Northern Star

  2. Er hat aber Recht. Ein „Notstand“ erlaubt das Regieren über „Notstandsgesetze“. Der so genannte „Klimanotstand“ ist kein Notstand im Sinne des Gesetzes. Ich bin froh darüber, und ihr solltet es auch sein. Sonst könnte z.B. via Notstandsgesetz ohne Diskussion oder auch nur Vorwarnung eine Ausgangssperre ab 19 Uhr, eine komplette Stromsperre, ein Fahr-, Heiz-, Beleuchtungs- usw. Verbot verhängt werden.

    1. Danke für deinen Kommentar. Das mag juristisch gesehen alles zustimmen. Nur wenn uns das Wasser wirklich mal bis zum Halse steht und wir am Wochenende eine Wattwanderung durch Holland unternehmen, dann sollten wir so langsam die Verfassung mal darauf vorbereiten

  3. Die Holländer leben seit Jahrhunderten am Wasser. Stünde da etwas Fürchterliches bevor, könnten wir sicher sein, dass sie bereits dabei sind, die Deiche und Fluttore zu verstärken und Häuser auf Warften zu bauen. Sie sind hundertprozentige Realisten. So lange sie nichts in der Richtung unternehmen, können wir völlig beruhigt sein.

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